Bürgerentscheid am 13. September 2026
Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden darüber, ob die vom Stadtrat am 2. Februar 2026 beschlossene Schulbezirkssatzung bestehen bleibt oder aufgehoben wird.
Ein KREUZ bei „NEIN“ bedeutet: Die Satzung bleibt.
Ein KREUZ bei „JA“ bedeutet: Die Satzung wird abgeschafft und es soll wieder der bisherige Einschulungsbereich gelten.
Die Satzung garantiert für die Grundschule Mylau weiterhin die Einzügigkeit. Sie ist eine Vorsorgemaßnahme: Sollten die Anmeldezahlen im gesamten Stadtgebiet so stark sinken, dass insgesamt keine 5 ersten Klassen mehr gebildet werden können, kann die Neuaufnahme von Erstklässlern in Mylau für das jeweilige Schuljahr ausgesetzt werden.
Es gibt keinen Automatismus: Die Aussetzung der Einschulung hängt immer von den Kinderzahlen ab. Sie passiert nicht vorher, nicht automatisch, nicht sofort.
Flexibilität: Melden sich im Folgejahr wieder mehr Kinder an, wird in Mylau wieder eine erste Klasse eröffnet. Wenn das nicht eintreten sollte, ist der Stadtrat gefragt und muss nochmal explizit entscheiden, wie zukünftig mit der Grundschule Mylau umgegangen werden soll.
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